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   VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916   

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https://dejure.org/2010,69294
VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916 (https://dejure.org/2010,69294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916 (https://dejure.org/2010,69294)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 16a DZ 08.2916 (https://dejure.org/2010,69294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    DisziplinarrechtGehaltskürzung wegen Missachtung von Weisungen, insb. einer fachärztlichen Untersuchung;Eigenständige Ermessensausübung des Gerichts im Rahmen von Anfechtungsklagen gegen Disziplinarverfügungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht in Verfahren gegen Disziplinarverfügungen nicht mehr darauf beschränkt, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt aufzuheben; es trifft in Anwendung der in Art. 14 BayDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Disziplinarverfügung vorgegebenen Maßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 27.01.2005, Az. 16a DZ 07.3110, und Beschluss vom 11.08.2010, Az. 16a DZ 09.568 - jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2005, Az. 2 A 4/04 -juris- zu der mit Art. 58 Abs. 3 BayDG wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 60 Abs. 3 BDG; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19.09.2007, Az. 21d A 3600/06.O - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Solche ernstlichen Zweifel wären dann anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (BVerfG, Beschluss vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen würden (BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004, DVBl 2004, 838).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 21d A 3600/06

    Gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit einer

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht in Verfahren gegen Disziplinarverfügungen nicht mehr darauf beschränkt, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt aufzuheben; es trifft in Anwendung der in Art. 14 BayDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Disziplinarverfügung vorgegebenen Maßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 27.01.2005, Az. 16a DZ 07.3110, und Beschluss vom 11.08.2010, Az. 16a DZ 09.568 - jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2005, Az. 2 A 4/04 -juris- zu der mit Art. 58 Abs. 3 BayDG wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 60 Abs. 3 BDG; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19.09.2007, Az. 21d A 3600/06.O - juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 16a DZ 07.3110

    Disziplinarrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht in Verfahren gegen Disziplinarverfügungen nicht mehr darauf beschränkt, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt aufzuheben; es trifft in Anwendung der in Art. 14 BayDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Disziplinarverfügung vorgegebenen Maßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 27.01.2005, Az. 16a DZ 07.3110, und Beschluss vom 11.08.2010, Az. 16a DZ 09.568 - jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2005, Az. 2 A 4/04 -juris- zu der mit Art. 58 Abs. 3 BayDG wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 60 Abs. 3 BDG; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19.09.2007, Az. 21d A 3600/06.O - juris).
  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a DZ 09.568

    Verweis wegen Verwendung eines dienstlichen Briefkopfes zur Förderung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916
    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht in Verfahren gegen Disziplinarverfügungen nicht mehr darauf beschränkt, einen rechtswidrigen Verwaltungsakt aufzuheben; es trifft in Anwendung der in Art. 14 BayDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Disziplinarverfügung vorgegebenen Maßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene Ermessensentscheidung (BayVGH, Beschluss vom 27.01.2005, Az. 16a DZ 07.3110, und Beschluss vom 11.08.2010, Az. 16a DZ 09.568 - jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 15.12.2005, Az. 2 A 4/04 -juris- zu der mit Art. 58 Abs. 3 BayDG wortgleich übereinstimmenden Vorschrift des § 60 Abs. 3 BDG; ebenso OVG NW, Beschluss vom 19.09.2007, Az. 21d A 3600/06.O - juris).
  • VG Ansbach, 16.02.2016 - AN 13a D 15.00582

    Kürzung des Ruhegehaltes wegen Nichtbefolgen der Anordnung einer amtsärztlichen

    Dabei macht das Gericht von der ihm durch § 60 Abs. 3 BDG eröffneten Möglichkeit Gebrauch, innerhalb der durch die Disziplinarverfügung vorgegebenen Maßnahmenobergrenze in Überprüfung der Zweckmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung eine eigene Ermessensentscheidung zur geeigneten Disziplinarmaßnahme zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.2005 - 2 A 4/04, juris; BayVGH, B.v. 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht sogar bei aktiven Beamten - bei welchen eine deutlich größere Bandbreite möglicher Disziplinarmaßnahmen besteht (vgl. § 5 Abs. 1 BDG) - davon aus, dass die Missachtung einer Weisung zu einer ärztlichen Untersuchung einen gravierenden Pflichtenverstoß darstellt, der bereits eine Gehaltskürzung rechtfertigen kann (B.v. 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916, juris Rn. 26).

  • VG München, 22.11.2017 - M 19L DB 17.2189

    Disziplinarverfügung mit Geldbuße infolge Nichtbeachtung einer

    Die Missachtung einer Weisung zu einer fachärztlichen Untersuchung kann bereits die Kürzung der Dienstbezüge rechtfertigen (BayVGH, B.v. 15.7.2016 - 16a DZ 14.557 - juris Rn. 3; B.v. 18.10.2010 - 16a DZ 08.2916 - juris Rn. 26).
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